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   BVerwG, 16.12.2011 - 1 B 26.11   

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https://dejure.org/2011,3324
BVerwG, 16.12.2011 - 1 B 26.11 (https://dejure.org/2011,3324)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2011 - 1 B 26.11 (https://dejure.org/2011,3324)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 1 B 26.11 (https://dejure.org/2011,3324)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Vertretenmüssens eines Ausreisehindernisses durch einen Ausländer auch viele Jahre nach seinen Verfehlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2011 - 1 B 26.11
    Vielmehr rügt sie die fehlerhafte Anwendung eines Rechtssatzes auf der Ebene der Subsumtion im vorliegenden Fall; damit kann sie die Zulassung der Revision jedoch nicht erreichen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Denn die Beschwerde hat nicht - wie erforderlich - einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benannt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2011 - 1 B 26.11
    Die Beschwerde führt aus, das Berufungsgericht habe die angefochtene Entscheidung im Wesentlichen auf das Urteil des Senats vom 19. April 2011 - BVerwG 1 C 3.10 - (NVwZ 2011, 1277) gestützt, wonach ein Ausländer ein Ausreisehindernis auch dann im Sinne von § 25 Abs. 5 Satz 3 und 4 AufenthG zu vertreten habe, wenn seine Verfehlungen viele Jahre zurücklägen.

    Denn seine Annahme, ohne Täuschung wäre der Kläger nicht eingebürgert worden und hätte seine indische Staatsangehörigkeit nicht verloren, so dass ein auf seiner Staatenlosigkeit beruhendes Ausreisehindernis von ihm zu vertreten ist, liegt ganz auf der Linie des Urteils vom 19. April 2011 (a.a.O. Rn. 19 f.).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2011 - 1 B 26.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dann, wenn die betreffende Rechtsfrage bereits durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, eine Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausgeschlossen, es sei denn, es werden neue Gesichtspunkte vorgebracht (Beschluss vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1994 - 1 BvR 1022/88 - BVerfGE 91, 93 ).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2011 - 1 B 26.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dann, wenn die betreffende Rechtsfrage bereits durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, eine Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ausgeschlossen, es sei denn, es werden neue Gesichtspunkte vorgebracht (Beschluss vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1994 - 1 BvR 1022/88 - BVerfGE 91, 93 ).
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